Aktuelles

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05. Juli 2011: Den Schaden hat der Chef!

Financial Times Deutschland,  Juli 2011: Ordnet der Arbeitgeber Rufbereitschaft an, haftet er für Verkehrsunfallschäden am Privatwagen des Arbeitnehmers. Dr. Alexander Birkhahn, Anwalt der Sozietät DR. DORNBACH MOESTA & PARTNER in Koblenz zum Thema,  mehr...

 
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