Aktuelles
E-Bilanz - Neues BMF-Schreiben
Unter Datum vom 01.07.2011 hat das BMF einen überarbeiteten Enturf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG für Zwecke der Durchführung einer neuerlichen Verbandsanhörung versandt.
Nach diesem überarbeiteten Entwurf des Anwendungsschreibens zur Übermittlung der E-Bilanz, wird es die Finanzverwaltung nicht beanstanden, wenn Bilanz und GuV im Einführungsjahr - also für 2012 - noch in Papierform eingereicht werden. Für steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art und in Fälllen des Vorliegens in- oder ausländischer Betriebstätten verschiebt sich die erstmalige Übermittlung gemäß § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebener Taxonomie bzw. vorgeschriebenen Datensatz sogar auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen.
Hier stellt sich aufgrund der faktischen Verschiebung die Frage nach dem weiteren Vorgehen.
Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben. Es erscheint hier in vielen Fällen ratsam, dass Projekt nicht "erneut" zu verschieben. Insbesondere für diejenigen, die bereits das Projekt "E-Bilanz" in Gang gesetzt haben. Aber auch in allen anderen Fällen sollte eine Verschiebung wohl bedacht werden. Da hier jetzt die Vorbereitungen in Ruhe und ohne jeglichen Zeitdruck vorgenommen werden könnten.
Zögern Sie nicht. Sprechen Sie uns an. Unsere Spezialisten von DORNBACH helfen Ihnen gerne weiter.
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