Doppelte Haushaltsführung
Rechtfertigt der Arbeitsweg den zweiten Wohnungssitz?
Ein Angestellter musste von seinem Wohnort in Düren täglich zu seiner Arbeitsstelle nach Bergisch Gladbach fahren. Er hatte vor, eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkennen zu lassen, um einen angemeldeten Zweitwohnsitz in Bergisch Gladbach steuerlich abzusetzen. Der Angestellte musste mangels einer angemessenen Tätigkeit in Düren die Tätigkeit in Bergisch Gladbach wahrnehmen.
Die Lösung: keine Werbungskosten
In solchen Fällen wird sehr individuell entschieden. Jedoch wurden in diesem Fall keine Werbungskosten abgezogen. In der Regel ist ein Arbeitsweg von einer Stunde Fahrt zumutbar, was bei der Strecke Düren-Bergisch Gladbach noch der Fall sein kann. Eine doppelte Haushaltsführung kam nicht in Frage. DORNBACH sprach die Empfehlung aus, eher einen Haushaltswechsel oder die Anmeldung in Bergisch Gladbach als Erstwohnsitz in Betracht zu ziehen.
Die Vorgehensweise:
Offenheit und Transparenz sind für die DORNBACH Experten eine Maxime. Jeder Fall wird als Einzelfall genau betrachtet und geprüft. Denn was es auch sein, unser Anspruch ist es immer, die individuell beste Lösung zu finden. Dafür stehen wir auch gerne als Ratgeber zur Seite.