Fragen und Antworten zu Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen in Vereinen und Verbänden in Zeiten von Corona/COVID-19

  1. Was wird im Jahr 2021 für Vereine und Verbände?

    Im Zuge der fortwährenden Bekämpfung der Pandemie hat der Gesetzgeber - neben weiteren Maßnahmen - auch eine Verlängerung der bereits im März 2020 vorgenommenen Erleichterungen für Vereine und Verbände beschlossen. Nach der Verordnung des Bundesjustizministeriums greifen die Erleichterungen auch für das Jahr 2021. Dies gilt für sämtliche in der ursprünglichen Verordnung vorgesehenen Maßnahmen.

  2. Können Mitgliederveresammlungen trotz der andauernden Pandemie stattfinden?

    Zumindest die Durchführung von Präsenz-Versammlungen ist aktuell (wieder) nicht möglich. Es gibt allerdings alternative Durchführungsmöglichkeiten (hierzu sogleich), die auch bei fehlender Satzungsgrundlage durch den Verein genutzt werden können. 

  3. Was ist mit den im Jahr 2021 auslaufenden Amtszeiten von Vorständen?

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Die Autoren: Ralf Wickert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gesellschafter
                       und Dr. Julian Engel, Rechtsanwalt, Geschäftsführender Gesellschafter

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