Der Begriff des(selben) Geschäftsbetriebs im Sinne des § 8d KStG
Die Einfürhung eines die - umstrittene - Vorschrift des § 8c KStG ergänzenden § 8d KStG zum 1.1.2016 hat eine kaum überschaubare Diskussion zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag ausgelöst. Der größte Diskussionspunkt beim - neuen - § 8d KStG ist der unbestimmte Rechtsbegriff "Geschäftsbetrieb" bzw. insbesondere "ausschließlich derselbe Geschäftsbetrieb". Dieser Beitrag zeigt praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten anhand systematischer Abgrenzungskriterien auf.
Autoren: Arbeitskreis Steuern und Revision im Bund der Wirtschaftsakademiker (BWA) eV u.a. WP/StB Dr. Christian Gans