Anschaffungsnahe Herstellungskosten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG


KSR direkt (Heft 12/2017)

Der BFH hat mit seinen Urteilen vom 14.6.2016 - IX R 25/14 (BStBl 2016 II S. 992), IX R 15/15 (BStBl 2016 II S. 996) und IX R 22/15 (BStBl 2016 II S. 999) entschieden, dass zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a i. V. mit § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen gehören. Die im Rahmen einer Instandsetzung und Modernisierung im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes anfallen. Das BMF hat sich zu Anwendung dieser Urteile geäußert. 

Den kompletten Beitrag finden Sie bei KSR direkt.

Der Autor: Axel Höhmann, WP/StB

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