Der neue Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

NEUKONZEPTION EINER VORSCHRIFT MIT HOHEM GESTALTUNGSPOTENTIAL

Dem Gesetzgeber ist es nach Jahren gelungen, die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags (im Folgenden „IAB“) radikal zu vereinfachen. Künftig wird darauf verzichtet, die Investitionsabsicht des Unternehmers mit Hilfe einer „Prognoseentscheidung“ zu erforschen. Das gilt ebenso für die bislang geforderte möglichst genaue Bezeichnung der künftigen Investition. Bislang musste die geplante mit der tatsächlich durchgeführten Investition übereinstimmen. Sprachliche Fehlleistungen des Unternehmers anlässlich der Benennung seiner Investition konnten die steuerliche Förderung zu Fall bringen. ...

Den vollständigen Beitrag erhalten sie beim Erich Schmidt Verlag.

Bernd Meyer, StB und Jochen Ball, WP/StB

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