Nachhaltigkeit

EU-Taxonomie-Verordnung

EU-Taxonomie-Verordnung

VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088

WAS ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie stellt ein zentrales Berichtselement zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Sustainable Finance dar und geht mit umfangreichen Berichtspflichten für den Anwenderkreis einher. Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, die Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens auf Basis von klar definierten Kriterien dahingehend zu klassifizieren, ob diese nachhaltig sind. Ziel ist es, Greenwashing vorzubeugen und Kapitalströme in nachhaltige Aktivitäten umzulenken.

Aktueller Gesetzesstand:

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten und war für den Adressatenkreis erstmalig für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.

WER ist WANN betroffen?

Im Jahr 2022 mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen, welche zu einer nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, bereits erstmalig die EU-Taxonomie für das vorangegangene Geschäftsjahr 2021 anwenden. Für die Berichterstattung sind die analogen Berichtsgrenzen zur nicht-finanziellen Erklärung nach §§ 289b, 315 HGB maßgeblich. Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie erfolgt im Lagebericht.

Durch die Kopplung des Anwenderkreises der EU-Taxonomie an den Anwenderkreis der nicht-finanziellen Berichterstattung werden künftig mehr Unternehmen den Berichtspflichten der EU-Taxonomie als auch der nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Hintergrund ist die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (CSRD), welche eine Ausweitung der Berichtspflichten auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen (gem. § 267 Abs. 3 HGB) sowie kapitalmarktorientierte KMU einführt.

Ab dem 1. Januar 2025, für das kalendergleiche Geschäftsjahr 2025, besteht somit eine Berichts- sowie Prüfungspflicht gemäß CSRD sowie EU-Taxonomie-Verordnung für große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Unabhängig von der Erfassung durch die EU-Taxonomie, ist eine frühzeitige Implementierung der Berichtsanforderungen im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie ratsam, da Investoren sowie Banken bereits heute schon vermehrt Informationen zur EU-Taxonomie sowie weiteren Nachhaltigkeitsaspekten in ihre Entscheidungen einfließen lassen.

WAS ist zu tun?

Nach Art. 8 der EU-Taxonomie-VO müssen die von der EU-Taxonomie betroffenen Unternehmen Informationen darüber veröffentlichen, wie und in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten, die zu Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben führen, ökologisch nachhaltig sind. Dazu sind zunächst sämtliche Aktivitäten auf Taxonomiefähigkeit und darauf aufbauend auf ihre Taxonomiekonformität im Hinblick auf die sechs von der EU-Taxonomie definierten Umweltziele zu überprüfen. Während im Geschäftsjahr 2021 ausschließlich die Taxonomiefähigkeit der Umweltziele Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel zu beurteilen war, erstreckte sich die Berichtspflicht im Geschäftsjahr 2022 ebenfalls auf die darauf aufbauende Taxonomiekonformität der Aktivitäten. Anknüpfend an die Berichtspflichten des Jahres 2022 ist im folgenden Geschäftsjahr 2023 die Taxonomiefähigkeit der Aktivitäten im Hinblick die restlichen Umweltziele zu prüfen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 entfallen die Erleichterungsvorschriften und die Taxonomiefähigkeitsprüfung sowie die darauf aufbauende Taxonomiekonformitätsprüfung der Aktivitäten umfassen sämtliche Umweltziele.

Neben der Angabe von Indikatoren zu Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben in vorgegebenen Reporting Templates, sind weitere qualitative Angaben in der nicht-finanziellen Berichterstattung zu machen. Um diesen umfassenden Berichtspflichten nachkommen zu können, sind interne Reportingprozesse folglich frühzeitig anzupassen.

Unser Leistungsspektrum:

  • Unterstützung bei der Identifizierung der Aktivitäten des Unternehmens sowie deren Überprüfung auf Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität
  • Unterstützung bei der Ermittlung der berichtspflichtigen KPIs sowie der qualitativen Angaben
  • Erstellung interner Dokumentationen betreffend die Umsetzung der EU-Taxonomie-VO
  • Unterstützung bei der Erstellung der verpflichtenden Berichterstattung in Bezug auf die EU-Taxonomie (Nicht-finanzielle Berichterstattung)
  • Unterstützung bei der Anpassung der internen Reportingprozesse auf die Berichtspflichten der EU-Taxonomie
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