Fallstricke bei Fest-stellung verbleibenden Verlustvortrags

Immobilien intern, Beilage stbi 03/17, 30.01.2017:

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) hat sich mit Verfügung vom 22.08.2016 (Az. S. 2225 A-9-St 213) zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gem. § 10d Abs. 4 EStG geäußert. dies gibt hinreichend Anlass, sich näher mit den verfahrensrechtlichen Spielregeln der Verlustfeststellung und ihrer Beziehung zum Steuerbescheid zu beschäftigen, um finanzielle Nachteile abzuwenden. mehr...

Bernd Meyer, StB und Jochen Ball, WP/StB, Bad Homburg v.d.H.

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