Messestand-Mieten unterliegen nicht der Hinzurechnung

Immobilien Zeitung, 08/2022

Mietkosten für Messeflächen werden nicht gewerbesteuerlich hinzugerechnet, wenn die Präsenz auf Messen für das Unternehmen verzichtbar ist und der Geschäftszweck es nicht erfordert, dass eine Messefläche vorhanden ist.

Unser Steuerberater Klaus Bührer schildert Ihnen die Folgen und was in dem Fall zu tun ist.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier:
Immobilien Zeitung, 08/2022

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