Neuregelung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

Immobilien intern, Beilage stbi 02/16, 18.01.2017:

Nach vielen Jahren hat der Gesetzgeber endlich erkannt, dass zur Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags (IAB) die Erforschung der Investionsabsicht des Unternehmers mit Hilfe einer "Prognoseentscheidung" wenig Sinn macht und daher ein Ende finden muss. Entsprechendes gilt für die möglichst genaue Bezeichnung der geplanten Investition, ein Erfordernis, das bei sprachlichen Fehlleistungen des Unternehmers die steuerliche Förderung zu bringen konnte. mehr...

Bernd Meyer, StB und Jochen Ball, WP/StB, Bad Homburg v.d.H.

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