Bis zur Höhe des Buchwerts ist die Übertragung steuerneutral

Immobilien Zeitung Nr. 12/2026, 19.03.2026

Ein aktuelles BFH-Urteil stärkt die steuerneutrale Übertragung von Grundstücken zwischen Betriebsvermögen: Wird der Buchwert nicht überschritten, entsteht kein steuerpflichtiger Gewinn – das erleichtert Umstrukturierungen.

Klaus Bührer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter bei der DORNBACH GmbH, erläutert den Sachverhalt und zeigt mögliche Lösungen auf.

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