Beendigung des Nießbrauchs durch Abstandszahlungen

Steuertip, Beilage st 13/26, Düsseldorf, 26.03.2026
DER BFH SORGT FÜR UNRUHE
Die Übertragung von Immobilien auf nahe Angehörige unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauchs gehört zu den gängigen Gestaltungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge. Der Nießbrauch erspart einerseits Schenkungsteuer und führt andererseits aus Sicht der Einkommensteuer zu vernünftigen Ergebnissen.
Mitunter kommt es jedoch vor, dass sich der lebenslängliche Nießbrauch später als störend erweist. Anlass könnten notwendige Modernisierungsmaßnahmen sein, zu denen der Nießbraucher finanziell nicht in der Lage ist und beim Eigentümer mangels steuerlicher Absetzbarkeit die Motivation fehlt. Das könnte die Beteiligten veranlassen, den Nießbrauch gegen eine Abstandszahlung zu beenden.
Der BFH hat nun mit Urteil vom 10.10.2025 (Az. IX R 4/24) nach vielen Jahren die steuerneutrale Beendigung des Nießbrauchs beseitigt und entschieden, dass die für den Verzicht auf das Nießbrauchsrecht gezahlte Abfindung bei wirtschaftlicher Betrachtung zu einer steuerbaren und steuerpflichtigen Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 24 Nr. 1a EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG führt.
Bernd Meyer, Steuerberater, und Jochen Ball, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter bei der DORNBACH GmbH, erläutern den Sachverhalt anhand verschiedener Beispiele und zeigen Alternativen zur Abfindung des Nießbrauchs auf.
Den vollständigen Artikel aus dem Steuertip finden Sie hier.