Bitcoin und andere virtuelle Währungen
KSR direkt (Heft 04/2018)
Mit Urteil vom 22.10.2015 - Rs. C 264-14, Hedqvist, hat der EuGH entschieden, dass es sich beim Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL handelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL fällt. Kürzlich hat das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen Stellung genommen; das FinMin Hamburg hat sich zur Ertragsteuer beim Handel mit Bitcoin auf der privaten Vermögenssphäre geäußert.
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Der Autor: Axel Höhmann, WP/StB