Kampf gegen USt-Betrug wird für Onlinehändler zum Bürokratiemonster

Handelsblatt, 21. August 2019:

Onlinemarktplätze müssen künftig haften, wenn Händler keine Steuern zahlen. Doch dafür mutet der Staat den Digitalunternehmen ein analoges, sehr aufwendiges Verfahren zu.

Düsseldorf. Die Betreiber von Onlinemarktplätzen beschäftigt zurzeit eine ungewöhnliche Aufgabe. Von jedem ihrer Händler müssen sie eine Bescheinigung mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer einholen - und zwar bis spätestens zum 1. Oktober 2019. So soll verhindert werden, dass die Händler die Umsatzsteuer hinterziehen. Denn wenn die Plattformbetreiber diese Bescheinigung nicht vorliegen haben, haften sie selber für den Steuerausfall.

[...] "Das Gesetz gegen Steuerbetrug im Online-Handel soll steuerehrliche Unternehmen schützen und für fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland sorgen", erinntert Breker an die Grundintention der neuen Regelung, die ja auch im Interesse des Handels ist.

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