ESG-Portfolio

UNSERE KERNLEISTUNG IM ÜBERBLICK

ESG Reporting

CSRD / ESRS

NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt das Herzstück der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Das Rahmenwerk enthält umfassende Offenlegungspflichten und wird durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) inhaltlich konkretisiert. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards beinhalten einerseits zwei Querschnittsstandards (ESRS 1 und 2) zu allgemeinen Prinzipien und Angaben, insbesondere zur Durchführung der sog. Wesentlichkeitsanalyse. Die zehn thematischen Standards der ESRS andererseits sind in die drei Kategorien Environment (ESRS E1 – E5), Social (ESRS S1 – S4) und Governance (ESRS G1) unterteilt. Ziel der ESRS ist es, unter Anwendung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit, relevante und vergleichbare Angaben im Nachhaltigkeitsbericht zu schaffen.

Für bereits fortgeschrittene Unternehmen, die nicht (mehr) unter die CSRD fallen, kann auch die freiwillige Berichterstattung gemäß ESRS von Bedeutung sein Treiber hiervon können verschiedene Stakeholdergruppen oder auch die Vorbereitung auf zukünftige Berichtspflichten sein.

Tabelle-1

Unsere Leistungen:

  • Beratung zur CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung, u. a. Wesentlichkeitsanalyse, ESRS-Angabepflichten, Berichterstellung
  • Beratung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung, z. B. „in Anlehnung an“ die ESRS
  • Beratung zur Datenerhebung und Software-Auswahl
  • Verfassen des Berichts


VSME

FREIWILLIGE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

Der VSME (Voluntary sustainability reporting standard for non-listed Small- and Medium-sized Enterprises) ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard, der von der EFRAG originär für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Aufgrund des Omnibus-Verfahrens und der Verkleinerung des CSRD-Anwendungskreises wird der VSME aber auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten interessant. Das Rahmenwerk stellt ein Grundset an ESG-KPIs dar und bietet somit einen guten Startpunkt in die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der VSME besteht aus zwei Modulen: Dem verpflichtenden Basismodul sowie dem optionalen Zusatzmodul, welches die ESG-Angaben des Basismoduls (z. B. Scope-1 & 2-Emissionen) um zusätzliche Anforderungen für größere oder fortgeschrittene KMUs erweitert (z. B. Scope-3-Emissionen). Bei beiden Modulen stehen die quantitativen Angaben im Fokus. Ziel der VSME-Berichterstattung ist es, externe Informationsanfragen von Banken, Versicherern, Lieferanten und Kunden effizienter beantworten zu können und dabei gleichzeitig das interne ESG-Management anhand relevanter ESG-Kennzahlen auf- oder auszubauen.

Tabelle-2

Unsere Leistungen:

  • Beratung zur VSME-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung, u. a. VSME-Angabepflichten, Gap-Analyse, ggf. Wesentlichkeitsanalyse
  • Beratung zur Datenerhebung und Software-Auswahl
  • Verfassen des Berichts


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