Foto: Aufnahme aus der Luft von einer weitläufigen Waldlandschaft mit geschlängeltem Wanderweg

ESG Reporting

ESRS- UND VSME-KONFORME NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

CSRD und ESRS – Gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt das Herzstück der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Sie enthält umfassende Offenlegungspflichten für Unternehmen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.

Die CSRD wird durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) inhaltlich konkretisiert. Diese Standards zum ESG Reporting definieren die konkreten Angabepflichten und schaffen ein einheitliches, vergleichbares Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die ESRS gliedern sich in:

  • Zwei Querschnittsstandards (ESRS 1 und ESRS 2) zu allgemeinen Prinzipien und Angaben, insbesondere zur Durchführung der sogenannten Wesentlichkeitsanalyse
  • Zehn thematische Standards unterteilt in Environment (ESRS E1–E5), Social (ESRS S1–S4) und Governance (ESRS G1)

Ziel der ESRS ist es, unter Anwendung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit, relevante und vergleichbare Angaben im ESG Reporting zu schaffen.

Auch für Unternehmen, die nicht oder nicht mehr unmittelbar unter die CSRD fallen, kann eine freiwillige Berichterstattung nach ESRS sinnvoll sein. Impulse hierfür ergeben sich häufig aus Anforderungen von Investoren, Banken, Kunden oder zur strategischen Vorbereitung auf künftige regulatorische Entwicklungen.

Tabelle: Übersicht der übergreifenden und themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards

Leistungen zur CSRD- und ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Beratung zur CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere zur Wesentlichkeitsanalyse und zu ESRS-Angabepflichten
  • Beratung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung, z.B. „in Anlehnung“ an die ESRS
  • Beratung zur Datenerhebung und Software-Auswahl
  • Erstellung und inhaltliche Ausarbeitung Ihres ESG Reportings


VSME – Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der VSME (Voluntary sustainability reporting standard for non-listed Small- and Medium-sized Enterprises) ist ein freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der von der EFRAG insbesondere für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Aufgrund des Omnibus-Verfahrens und der Verkleinerung des CSRD Anwendungskreises gewinnt der VSME jedoch auch für größere, nicht berichtspflichtige Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten) zunehmend an Bedeutung. Das Rahmenwerk stellt ein Grundset an ESG-Kennzahlen dar und bietet somit einen strukturierten und praxisnahen Einstieg in das freiwillige ESG Reporting.

Aufbau und Inhalte des VSME

Der VSME besteht aus zwei Modulen:

  • Basismodul (verpflichtend): Enthält zentrale ESG-Kennzahlen und grundlegende Angaben, beispielsweise zu Scope-1- und Scope-2-Emissionen
  • Zusatzmodul (optional): Erweitert das Basismodul um zusätzliche Berichtsinhalte für größere oder fortgeschrittene Unternehmen, etwa zu Scope-3-Emissionen

Bei beiden Modulen stehen die quantitativen Angaben im Fokus, die eine transparente und nachvollziehbare Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen. Ziel der VSME-Berichterstattung ist es, externe Informationsanfragen von Banken, Versicherern, Lieferanten und Kunden effizienter beantworten zu können und dabei gleichzeitig das interne ESG-Management anhand relevanter ESG-Kennzahlen auf- oder auszubauen.

Tabelle: Übersicht des verpflichtenden Basismoduls und des optionalen Zusatzmoduls des VSME

Leistungen zur VSME-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Analyse der VSME-Anforderungen und Durchführung einer Gap-Analyse
  • Beratung zu VSME-Angaben und gegebenenfalls Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse
  • Konzeption von Datenerhebungsprozessen sowie Unterstützung bei der Software-Auswahl
  • Erstellung und inhaltliche Ausarbeitung Ihres Nachhaltigkeitsberichts


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