EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Zwischen Bürokratie und Gerechtigkeit

NWB – BBK Ausgabe 21/2025
Im Dezember 2022 haben sich das EU-Parlament und der Ministerrat auf neue Vorschriften zur Lohntransparenz geeinigt, die die EU-Kommission zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vorgeschlagen hatte. Die dreijährige Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) in nationales Recht begann im Juni 2023 und endet im Juni 2026. In Deutschland hat eine entsprechende Kommission im Juli 2025 die Arbeit aufgenommen. Aufgrund der umfassenden neuen Vorgaben sollten sich Unternehmen frühzeitig auf die neuen Transparenz- und Offenlegungspflichten vorbereiten. Dr. Christian Metz, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführender Gesellschafter, und Dr. Julia Vollmer, Managerin Sustainability Services, geben in der aktuellen Ausgabe der BBK einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen der Richtlinie sowie Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Den Beitrag aus der BBK finden Sie hier.