Förderung der Elektromobilität

In den meisten Fällen wird ein Firmenwagen auch privat genutzt. Zukünftig könnte es dabei - abhängig vom zu versteuernden Bruttolistenpreis - vorteilhaft sein, sich für ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug statt für ein klassisches Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu entscheiden. Ab 2019 wird die private Nutzung eines solchen Fahrzeugs auf 0,5 % des Bruttolistenpreises halbiert.

Den kompletten Beitrag von Herrn Johannes Quast finden Sie bei Lima 360° Limburg.

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