Haushaltsnahe Dienstleistungen sind auch für Mieter absetzbar

WirtschaftsWoche, 21.07.2023

Mieter dürfen Haushaltsnahe Dienstleistungen als Teil der Nebenkosten absetzen. Als Beleg reicht die Nebenkostenabrechnung des Vermieters. 

Diese und weitere Informationen darüber erklärt Ihnen Klaus Bührer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter bei der DORNBACH GmbH.

Den Artikel aus der WirtschaftsWoche finden Sie hier.

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