Immer Ärger mit dem gelben Zettel

FAZ 28.09.2021

Kranke Mitarbeiter müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen. Die galt bisher als unerschütterlich. Daran gibt es nun Zweifel.

Der „gelbe Zettel“ – juristisch ausgedrückt: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – hat in Betrieben eine große Macht. Mit ihr weist der Arbeitnehmer seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nach und schafft so die Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Immer wieder führt der gelbe Zettel bei Arbeitgebern zu Verdruss, vor allem weil Zweifel bestehen, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist.

Den kompletten Beitrag von Dr. Alexander Birkhahn, RA, FAfArb und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Koblenz finden Sie hier.

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