Kompetenzzentrum Unternehmensnachfolge – BFH bestätigt die Zulässigkeit des Vorbehaltsnießbrauchs bei der Schenkung von Kommanditanteilen

 

Der Erbschaft- und Schenkungssteuersenat des BFH hat mit Urteil vom 6.11.2019 bestätigt, dass der Eigentümer eines unter Vorbehaltsnießbrauch geschenkten Kommanditanteils grundsätzlich Mitunternehmer ist und nur in ganz extremen Ausnahmesituationen die Mitunternehmereigenschaft angezweifelt werden kann. Hintergrund: Im Rahmen von Schenkungen ist eine potentielle Steuerfreiheit von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG nur dann möglich, wenn der Beschenkte auch Mitunternehmer wird. In dem konkreten Fall hatte der Vater einen Kommanditanteil auf seinen Sohn übertragen und sich alle Nutzungen und Erträge aus diesem Anteil vorbehalten und darüber hinaus eine lebenslängliche Stimmrechtsvollmacht erteilen lassen. Diese Stimmrechtsvollmacht sei jedoch laut BFH nicht schädlich, da der Beschenkte durch die Vollmacht nicht daran gehindert sei die Stimmrechte selbst auszuüben.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Kompetenzteam Unternehmensnachfolge gerne zur Verfügung.

     
Dr. h. c. Armin Pfirmann               Johannes Quast

Kompetenzzentrum Unternehmensnachfolge – BFH bestätigt die Zulässigkeit des Vorbehaltsnießbrauchs bei der Schenkung von Kommanditanteilen

 

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