Landgericht Mainz schützt Ortsbürgermeister vor unwahren Tatsachenbehauptungen

Erfolg für Dornbach Rechtsanwälte Mainz: Das Landgericht Mainz hat in einem Urteil vom 03.09.2020 dem Betreiber einer Webseite untersagt, in Bezug auf den Ortsbürgermeister einer Gemeinde folgende Behauptungen aufzustellen: Der Ortsbürgermeister habe Amtsmissbrauch für Wahlkampfzwecke betrieben. Er habe Erstwähler beschenkt und dies aus der Gemeindekasse finanziert. Weiterhin habe er unter missbräuchlicher Nutzung seines Amtes die Adressen von jungen Wählern der Ortsgemeinde von der Verbandsgemeindeverwaltung erfragt.

Das Gericht findet klare Worte: Die Behauptungen auf der Webseite seien ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bürgermeisters und damit unzulässig, zumal der Beklagte für seine Behauptungen nicht einmal einen Beweis angeboten hat. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei rechtswidrig, denn die Äußerungen seien geeignet, das Ansehen des Bürgermeisters zu schädigen.

Rechtsanwalt Dr. Franz-Peter Gallois, Mainz, freut sich über dieses Urteil: In den heutigen Zeiten, in denen auf Facebook & Co. raue Sitten Einzug gehalten haben, müssen gerade ehrenamtliche Politiker vor Angriffen und Stimmungsmache geschützt werden. Respekt für das Gericht, das hier deutliche Worte gefunden hat.

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