Steuertipp des Monats: SPIN-OFF
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Impulse 10/2017:
Wenn Unternehmer in Personengsellschaftern (OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Partner in Freiberufler-Sozietäten (Partnerschaftsgesellschaften) die Gesellschaft verlassen, nehmen sie als Abfindung oft Betriebsvermögen mit. Erfreulich: Bei solchen Umstrukturierungen sind neuerdings keine stillen Reserven mehr aufzudecken. So hat es jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Armin Pfirmann, Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter in der Kanzlei DORNBACH, Saarbrücken zum Thema...
Den kompletten Beitrag finden Sie im Impulse-Magazin, Ausgabe Oktober: