Unterliegen Aufwendungen für einen Messestand der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

gmbhchef, 03/2022

In Zeiten der Corona-Pandemie sind viele Messeveranstaltungen oftmals ersatzlos ausgefallen. Entweder durften diese coronabedingt erst gar nicht stattfinden oder aber die behördlichen Auflagen waren derart hoch, dass sich ein wirtschaftliches Betreiben einer Messe erst gar nicht rechnete bzw. Aussteller und Besucher abschreckte.

Unser geschäftsführender Gesellschafter René Feldgen gibt Antworten darauf, ob die Aufwendungen für einen Messestand der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier:
gmbhchef, 03/2022

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