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Mit Entscheidung vom 5. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung im Datenschutzrecht gefällt, welche zwar noch zur alten Rechtslage und damit zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie in Europa ergangen ist, jedoch in den die Entscheidung tragenden Gründen auch im neuen Recht Bestand haben dürfte. 

Den kompletten Beitrag erhalten Sie beim Verbändereport.

Der Autor: Ralf Wickert, Rechtsanwalt bei der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Koblenz

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