Verzicht auf Ausübung des Vorbehaltsnießbrauchs an Immobilien

steuerberater intern (Beilage stbi 22/17)

Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge werden häufig Immobilien unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf nahe Angehörige übertragen. Dies ist regelmäßig eine sinnvolle Maßnahme zur Regelung der Vermögensnachfolge. Der Schenker ist damit wie bisher in der Lage, aus den zurückbehaltenen Erträgen seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise zu betreiten.

Autoren: StB Bernd Meyer / WP/StB Jochen Ball

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