Baden-Württembergs Grundsteuer ist verfassungsgemäß

Immobilien Zeitung Nr. 32/2026, 06.08.2026

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. Der pauschale Ansatz des Bodenrichtwerts sowie die ausschließliche Berücksichtigung des Bodenwerts ohne Einbeziehung von Gebäuden verstoßen nicht gegen den Gleichheitssatz.

Klaus Bührer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter bei der DORNBACH GmbH, ordnet die Entscheidung ein und erläutert die praktischen Auswirkungen für Grundstückseigentümer.

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