Umsatzsteuer: Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021

Die Unwetterereignisse im Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben zu flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt.

Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: 
BMF-Schreiben vom 23. Juli 2021

Durch Unwetter Mitte Juli dieses Jahres (insbesondere am 14. und 15. Juli 2021) sind in Teilen von Nordrhein-Westfalen (insbesondere in Regionen, die an Flussläufe angrenzen) beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen. 
Katastrophenerlass aus NRW vom 23. Juli 2021



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