Frankreich-Aktivitäten deutscher Gruppen: Vorsicht beim 15-%-Körperschaftsteuersatz

Frankreich hat den ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 % für Unternehmensgruppen präzisiert. Nach einer Veröffentlichung der französischen Finanzverwaltung vom 14. April 2026 ist bei Gesellschaften, die zu einer Gruppe gehören, für die Umsatzgrenze von 10 Mio. € nicht nur der Umsatz der französischen Gesellschaft, sondern der Umsatz der gesamten Gruppe maßgeblich. Der 15-%-Satz gilt damit nicht automatisch für eine kleine französische Tochtergesellschaft eines größeren deutschen Unternehmens.

Die Klarstellung beruht auf einer Entscheidung des Conseil d’État vom 13. März 2025. Unternehmen, die den ermäßigten Satz für 2023 oder 2024 zu Unrecht genutzt haben, können bis zum 20. Mai 2026 berichtigen; bei fristgerechter Korrektur sollen keine Strafen oder Verzugszinsen anfallen. Für deutsche Unternehmensgruppen mit Frankreich-Aktivitäten empfiehlt sich daher eine kurzfristige Überprüfung bestehender und geplanter Strukturen

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