Das bedeutet das Eigenbedarfs-Urteil für Mieter und Vermieter

WirtschaftsWoche, 23.05.2019: 

Mietrechtsexperte Julian Engel hält es für überzogen, alle Härtefälle bei Eigenbedarfskündigungen durch Sachverständige prüfen zu lassen. Mieter und Vermieter müssten nun mit längeren und teureren Verfahren rechnen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in zwei Fällen entschieden, bei denen Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt hatten. Wegen diverser Erkrankungen widersprachen die Mieter der Kündigung, weil ein Umzug in eine neue Wohnung unzumutbar sei. Der BGH hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Er verlangte, bei jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegt, der eine Kündigung unzulässig macht.

Das komplette Interview zum Thema finden Sie hier.

Kontaktieren Sie uns
  • Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

Bitte um das Google reCaptcha anzuzeigen. Ansonsten kann das Formular nicht versendet werden.