Ertrag aus Währungskurssischerungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf

Anmerkung zum Urteil des BFH vom 10.04.2019, I P 20/16 

Der I. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 10.4.2019 zu der Rechtsfrage Stellung genommen, ob bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft als Bestandteil des Veräußerungspreises i. S. des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG gewinnerhöhend zu berücksichtigen ist. Mit anderen Worten musste er entscheiden, ob bilanzielle Bewertungseinheiten auch bei der außerbilanziellen Gewinnkorrektur nach § 8b Abs. 2 KStG fortwirken. Der Streitfall fällt in Veranlagungszeiträume vor Einfügung des § 5 Abs. 1a EStG bzw. § 254 HGB. Gleichwohl dürfte die Entscheidung auch in aktuellen Praxisfällen von Bedeutung sein.

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Der Autor: EMBA, Dipl.-Kfm. (FH) René Feldgen, WP/StB

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