Mit der Einführung der CSRD sind bestimmte Unternehmen künftig erstmals oder in erweitertem Umfang von der ESG-Reportingpflicht betroffen. Die ESG-Berichtspflicht verlangt, Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den ESRS zu reporten und als Bestandteil des Lageberichts einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit zu unterziehen. Diese Anforderungen stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen – insbesondere in Bezug auf Datenqualität, Berichtsprozesse, interne Kontrollen und die interne Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung Ihrer ESG-Reportingpflicht und begleiten Sie sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Prüfung. Im Rahmen unserer Assurance Readiness Assessments analysieren wir Ihre bestehenden ESG-Strukturen und Berichtsprozesse hinsichtlich der Anforderungen der ESRS und identifizieren gezielt Optimierungspotenziale für eine prüffähige und konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Darüber hinaus übernehmen wir die Prüfung verpflichtender Nachhaltigkeitsberichte, einschließlich der Angaben zur EU-Taxonomie. So stellen wir sicher, dass Ihre ESG-Informationen belastbar, regelkonform und transparent sind und die Anforderungen der CSRD bzw. ESRS vollständig erfüllen.
Unsere Leistungen im Rahmen der ESG-Reportingpflicht
- Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der ESG-Berichtspflicht
- Assurance Readiness Assessments
- Prüfung verpflichtender Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD und ESRS (inklusive EU-Taxonomie)
Ihr Nachhaltigkeitsbericht unterliegt der ESG-Reportingpflicht?