Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung des EU-Aktionsplans Sustainable Finance. Sie definiert verbindliche Kriterien, anhand derer Wirtschaftsaktivitäten im Hinblick auf ihre ökologische Nachhaltigkeit klassifiziert werden. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Greenwashing vorzubeugen und Kapitalströme gezielt in nachhaltige Aktivitäten umzulenken.
Für berichtspflichtige Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Anforderungen an die Offenlegung und Darstellung der Taxonomie-Konformität. Im Zusammenspiel mit der EU-Offenlegungsverordnung gewinnt die strukturierte Berichterstattung weiter an Bedeutung.
Unsere Leistungen zur Umsetzung der EU-Taxonomie
- Unterstützung bei der Identifizierung relevanter Wirtschaftsaktivitäten sowie deren Prüfung auf Taxonomie-Fähigkeit und Taxonomie-Konformität
- Unterstützung bei der Ermittlung berichtspflichtiger KPIs, qualitativer Angaben und bei der EU-Taxonomie-Berichterstattung
- Prüfung der EU-Taxonomie-Angaben im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Sie haben Fragen zur EU-Taxonomie oder zur praktischen Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung?
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