Kein Grundbucheintrag nach Widerruf der Vollmacht

Immobilien Zeitung 09.04.2020

Grundstücksrecht. Legt ein Vertreter des Eigentümers eine Bewilligung zur Belastung der Immobilie vor, kann diese nicht im Grundbuch eingetragen werden, wenn dem Amt der Widerruf der Vollmacht noch vor Eingang der Bewilligung bekannt wurde.

Den kompletten Beitrag von Herr Andreas Gerstmeier, RA bei DORNBACH GmbH in München finden Sie hier.

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