Keine Erbschaftsteuer bei "unverzüglicher" Selbstnutzung

IZ Immobilien Zeitung, 12. September 2019:

Steuerrecht. Kinder können eine Immobilie, die ihre Eltern bewohnt haben, steuerfrei erben, wenn sie diese "unverzüglich", d.h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall, selbst nutzen. Danach fällt in der Regel Erbschaftsteuer an.

Den kompletten Beitrag von Herrn Klaus Bührer finden Sie hier.

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