Miete für Hotelzimmer kann der Hinzurechnung unterliegen

Immobilien Zeitung Nr. 22/2026, 28.05.2026
Ein aktuelles BFH-Urteil verdeutlicht, dass auch kurzfristig angemietete Hotelzimmer unter bestimmten Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen können. Besonders Unternehmen, die regelmäßig Unterkünfte für Mitarbeiter, Projekte oder Veranstaltungen buchen, sollten die Entscheidung im Blick behalten.
Klaus Bührer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter bei der DORNBACH GmbH, erläutert den Sachverhalt und zeigt mögliche Lösungen auf.
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