Presseinfo Ministerium der Finanzen vom 25.03.2020 über weitere steuerliche Hilfen in der Corona-Krise

Wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden auf dem Gebiet des Steuerrechts bereits weitreichende Maßnahmen ergriffen. „Uns ist es wichtig kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen, um die Existenz betroffener Unternehmen zu sichern," sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. Dazu können bereits jetzt vor allem Steuerschulden zinslos gestundet werden. Aber auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer können zeitnah und unbürokratisch von den Finanzämtern herabgesetzt werden.

„Heute gehen wir aber noch einen Schritt weiter. Betroffene Unternehmen können sich auch die Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag bis auf Null herabsetzen lassen. Im Regelfall erhalten sie damit bereits geleistete Vorauszahlungen zurück. Das ist eine sofortige Liquiditätshilfe", so die Finanzministerin. Damit werde den rheinland-pfälzischen Unternehmen ein weiterer Liquiditätsschutzschirm von bis zu 705 Millionen Euro bereitgestellt.

„Wir werden auch in Zukunft alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und notwendig sind, um diese Krise zu bewältigen", sagte Ahnen.

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