NRW-Soforthilfe 2020

Das Land NRW hat jüngst verkündet, das Angebot des Bundes zur Abfederung des Schadens für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Wichtige Eckpunkte des Verfahrens (Stand 25. März 2020):

Das elektronische Antragsverfahren soll ab Freitag 27. März 2020 und längstens bis zum 30. April 2020 möglich sein.

Folgende steuerpflichtige Einmalzuschüsse können antragsgebunden erlangt werden:

  • 9.000,00 EUR für Antragsberechtigten mit bis zu fünf Beschäftigten
  • 15.000,00 EUR für Antragsberechtigten mit bis zu zehn Beschäftigten
  • 25.000,00 EUR für Antragsberechtigten bis zu 50 Beschäftigten

Voraussetzungen:

  1. Unternehmer/Freiberufler oder Selbstständige müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein
  2. Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen
  3. Waren oder Dienstleistungen müssen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten worden sein
  4. erhebliche Finanzierungsengpässe
  5. Antragsteller darf nicht bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten geraten sein

Von einem erheblichen Finanzierungsengpass bzw. wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge von Corona ist dann auszugehen, wenn

  • sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 % verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt (Rechenbeispiel: durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 EUR, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 EUR -> Voraussetzung ist erfüllt!) oder
  • der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona Krise geschlossen wurde (z.B. Restaurant) oder
  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)

Folgende Unterlagen/Informationen sollen dem Antrag beizufügen sein:

  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
  • Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer und Steuer ID des Eigentümers
  • Bankverbindung
  • Angaben zur Wirtschaftszweig Klassifikation
  • Anzahl der Beschäftigten

Auszahlungsmodalitäten:

Dem Vernehmen nach ist man bemüht, so schnell es geht die Auszahlungen vorzunehmen. Weiter quantifizieren lässt sich der Zeitrahmen aktuell nicht.

Wir stehen an Ihrer Seite.

Ihre Ansprechpartner zu den Themen finden Sie auf unserer Corona-Spezial-Seite.

Der Autor: EMBA, Dipl.-Kaufmann (FH) René Feldgen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

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