Rechnungszinsfuß 6% für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?


– Ausgewählte handels- sowie steuerrechtliche Implikationen einer möglichen Anpassung des Rechnungszinsfußes nach § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG im Kontext des Vorlagebeschlusses des FG Köln vom 12.10.2017, 10 K 977/17

Auf Grund des Vorlagebeschlusses des FG Köln vom 12.10.2017, 10 K 977/17 hat das BVerfG (Az. 2 BvL 22/17) die Gelegenheit, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG in der im Streitjahr 2015 geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen ein Rechnungszinsfuß von 6% anzusetzen ist.

Den kompletten Aufsatz erhalten Sie hier.

u.a. der Autor: Dipl.-Kfm. (FH) René Feldgen, WP/StB, Bergisch Gladbach

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