Sozialversicherung und Verbände bei Dienstreisen

Verbändereport 01/2019:

Wenn ein Verbandsgeschäftsführer aus Deutschland nach Frankreich reist, um dort eine Besprechung zu führen, „konkurrieren" das deutsche und das französische Sozialversicherungsrecht um die Zuständigkeit. Zur Abgrenzung dieser Zuständigkeiten gibt es in der Europäischen Union eine Verordnung (VO 883/2004/EG) zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Hier wird die Entsendung von Arbeitnehmern in Europa geregelt.

Den kompletten Beitrag von Herrn Wickert finden Sie beim Verbändereport.

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