Steuertipp des Monats: Nachfolge

Impulse 5/2021

NACHFOLGE: Nicht nur Firmenanteile, auch Grundstücke können steuergünstig an den Nachwuchs weitergereicht werden - unter einer Bedingung

Unternehmer haben vielfach private Immobilien an die eigene Firma vermietet oder verpachtet, die als Personengesellschaft (etwa GmbH & Co. KG) geführt wird. Wenn die Nachfolge ansteht, können sie diese Grundstücke (Sonderbetriebsvermögen) mit den Anteilen an der Firma Erbschaftsteuer sparend an die Kinder weiterreichen - aber nur, so entschied jüngst der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: II R 38/17), wenn die Übertragungen gleichzeitig geschehen und nicht nacheinander.

Der Autor: Dr. h. c. Armin Pfirmann, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH in Saarbrücken

Den kompletten Beitrag finden Sie im Impulse-Magazin Ausgabe 5/2021.

 

 

Kontaktieren Sie uns
  • Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

Bitte um das Google reCaptcha anzuzeigen. Ansonsten kann das Formular nicht versendet werden.