Corona-Kinderkrankentage: Diese Finanzhilfen gibt es jetzt für Eltern

Spiegel 26.04.2021 

Erst waren es 10 Tage, dann 20, und nun dürfen sich Eltern 30 Tage lang freistellen lassen, um ihre Kinder zu betreuen.

Schon wieder ist die Kita geschlossen, und der Präsenzunterricht an der Schule fällt aus, und schon wieder können Sie nicht in Ruhe arbeiten? In solchen Fällen können Sie Kinderkrankengeld beantragen. Diese Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist eigentlich dafür gedacht, dass sich Eltern von ihrer Arbeit freistellen lassen können, um ein Kind im Krankheitsfall zu pflegen. Während der Coronakrise wurde diese Definition jedoch erweitert: Eltern dürfen nun auch Kinderkrankentage nehmen, wenn sie schlicht keine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben. Und zum zweiten Mal wurde die Zahl der Tage erhöht – auf nun 30 Tage pro Kind und Elternteil.

  • Wer kann Kinderkrankengeld beantragen?
  • Wie ist es, wenn einer gesetzlich und der andere privat versichert ist?
  • Wie viele Kinderkrankentage kann ich einreichen?
  • Gilt die Regel auch, wenn man im Homeoffice arbeitet?
  • ...

Alle Antworten von Herr Dr. Alexander Birkhahn zu den Fragen finden Sie hier.

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