Steuertipp des Monats: Verluste

Impulse 4/2018:

Wer privat Geld verliehen hat und es nicht komplett zurückbekommt, kann den Verlust jetzt bei der Steuer absetzen. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VIII R 13/15). Bisher winkten Finanzämter und Finanzgerichte stets ab. Doch mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 - so befand der BFH - habe sich die Rechtslage geändert.

Klaus Bührer, Steuerberater in der Kanzlei DORNBACH, München zum Thema...

Den kompletten Beitrag finden Sie im Impulse-Magazin, Ausgabe April 2018

 

 

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