Sind Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerpflichtig?
Verbändereport Ausgabe 2/18
Mit dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg nimmt ein Finanzgericht erstmals Stellung zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen bei einem Berufsverband. Nach Auffassung des Gerichts ist der Verband mit der Verfolgung seiner ideellen Satzungszwecke unternehmerisch tätig, die Mitgliedbeiträge unterliegen der Umsatzsteuer und der Verband ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Diese Sichtweise steht der Handhabung durch die Finanzverwaltung entgegen, die Berufsverbände grundsätzlich nicht als umsatzsteuerliche Unternehmer versteht, sodass Mitgliedbeiträge keiner Umsatzbesteuerung unterworfen werden. Folgerichtig hat das Finanzamt gegen das Urteil Revision eingelegt.
Dipl.-Kaufmann Klaus Schmidt, WP/StB und geschäftsführender Gesellschafter in der Kanzlei DORNBACH, Koblenz
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