Umsatzsteuer bei Holding- und Organschaftsstrukturen: klare Regeln, hohe Praxisrelevanz

Die Umsatzsteuer bleibt bei internationalen Holding- und M&A-Strukturen ein wichtiger Kosten- und Risikofaktor.

Der BFH hat mit Urteil vom 15.02.2023, XI R 24/22, klargestellt: Eine Holding kann Vorsteuer nicht einfach deshalb abziehen, weil sie Beteiligungen hält; entscheidend ist, ob die Kosten mit eigenen entgeltlichen Leistungen an die Tochtergesellschaften zusammenhängen.

Werden Leistungen dagegen unentgeltlich oder ohne klare vertragliche Grundlage an Tochtergesellschaften weitergegeben, kann das Finanzamt den Zusammenhang mit einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit verneinen. In diesem Fall droht der Verlust des Vorsteuerabzugs.

Positiv für die Praxis ist der BFH-Beschluss vom 10.01.2024, XI B 13/22: Eine Holding kann eigene Kosten in das Entgelt für Leistungen an Tochtergesellschaften einrechnen, ohne dadurch ihre umsatzsteuerliche Tätigkeit zu gefährden.

Auch bei der umsatzsteuerlichen Organschaft gibt es wichtige Klarstellungen: Hintergrund des Verfahrens war die Frage, ob Leistungen zwischen Gesellschaften eines Organkreises – etwa IT-, Management- oder Verwaltungsleistungen – als umsatzsteuerpflichtige Leistungen behandelt werden müssen. Der BFH hat mit Urteil vom 29.08.2024, V R 14/24, bestätigt, dass solche Innenleistungen weiterhin nicht der Umsatzsteuer unterliegen, weil Organträger und Organgesellschaften umsatzsteuerlich als ein einziges Unternehmen gelten. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die vom Empfänger dieser Leistungen geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf. Ohne diese Einordnung hätten konzerninterne Leistungen grundsätzlich als steuerbare Umsätze zwischen rechtlich selbständigen Gesellschaften behandelt werden können.

Das BMF hat diese Linie mit Schreiben vom 01.04.2026 übernommen.

Für internationale Unternehmensgruppen bedeutet dies: Holding- und Organschaftsstrukturen bleiben attraktiv, müssen aber vertraglich, wirtschaftlich und dokumentarisch sauber umgesetzt werden.

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