Unerkannte Steuerrisiken in der Kommunalwirtschaft

Erich Schmidt Verlag - Fachzeitschrift Müll und Abfall 06.18

Es gibt mittlerweile viele Beiträge zu dem Thema Steuerdeklaration und Steuerstrafrecht. Häufig wird dabei die Dringlichkeit für die professionelle Positionierung der Kommunen im Zusammenhang mit der Abgabe einer richtigen und rechtzeitigen Steuererklärung unterschätzt. Denn im Vergleich zur Privatwirtschaft muss die Kommune schwierige Abgrenzungsregelungen zwischen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Tätigkeitsbereichen bewältigen.

Je nach Positionierung der Finanzverwaltung in den einzelnen Bundesländern bekommen die Kommunalvertreter und deren Mitarbeiter die Folgen einer unrichtigen Steuererklärung bereits heute sehr konkret und persönlich zu spüren. Dabei hat das BMF mit Schreiben vom 23. Mai 2016 zum § 153 AO den Kommunen eine Brücke gebaut, grundsätzlich den Vorwurf des Vorsatzes oder mit Leichtfertigkeit bei Vorliegen entsprechender Indizien entkräften zu können: Aufbau eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (IKS). Das BGH-Urteil vom 09.05.2018 hat dies im Grundsatz bestätigt und spricht einem solchen System eine mögliche bußgeldmindernde Wirkung zu.

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