Anforderungen durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung

Beratende Ingenieure - Das Fachmagazin für Planen und Bauen 03/04 2018

Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das bisherige nationale Datenschutzrecht und hier insbesondere das auf Ingenieurbüros anwendbare Bundesdatenschutzgesetz tritt außer Kraft und wird durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz ersetzt, das allerdings seinen Rechtscharakter vollkommen ändert, weil es nur noch in den Bereichen Regelungen trifft, wo dies durch die Datenschutz-Grundverordnung zugelassen ist.

Der Autor: Ralf Wickert, Rechtsanwalt der DORNBACH Rechtsanwaltsgesellschaft Koblenz

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