Auslegung im Abkommensrecht am Beispiel unselbständig tätiger Sportler

BetriebsBerater 12/2019

Zeigt Art. 13b DBA-Frankreich der Grenzgängerregelung die Rote Karte?
Im Kader vieler deutscher Sportvereine mit Sitz nahe der deutsch-französischen Grenze finden sich Sportler, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben und als Grenzgänger i.S. d. DBA-Frankreich zu werten sind. Bislang wurden diese Sportler - entsprechend der Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich - ausschließlich in ihrem Ansässigkeitsstaat Frankreich besteuert.

Die Autoren: Prof. Dr. Heinz Kußmaul, Prof. Dr. René Schäfer, StB/FBIntStR, Dr. Tim Palm, StB und Philipp Engel, M.Sc.

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