BGH entscheidet über wirtschaftliche Aktivitäten von Vereinen
Verbändereport 5/2017
Seit vielen Jahren schwebt über der vereinsrechtlichen Praxis das Damoklesschwert der ungenauen Bestimmung zulässiger wirtschaftlicher Aktivitäten in den Vereinen. Dies betrifft gemeinnützige Organisationen ebenso wie Berufs- und Wirtschaftsverbände, die neben der engen Förderung der jeweiligen Wirtschaftsbranche oder des jeweiligen Berufsstandes weitere Aktivitäten zugunsten ihrer Mitglieder entfalten.
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Der Autor: Ralf Wickert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht, bei der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Koblenz