BGH entscheidet über wirtschaftliche Aktivitäten von Vereinen

Verbändereport 5/2017

Seit vielen Jahren schwebt über der vereinsrechtlichen Praxis das Damoklesschwert der ungenauen Bestimmung zulässiger wirtschaftlicher Aktivitäten in den Vereinen. Dies betrifft gemeinnützige Organisationen ebenso wie Berufs- und Wirtschaftsverbände, die neben der engen Förderung der jeweiligen Wirtschaftsbranche oder des jeweiligen Berufsstandes weitere Aktivitäten zugunsten ihrer Mitglieder entfalten.

Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Seite von "Verbändereport"

Der Autor: Ralf Wickert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht, bei der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Koblenz

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