Der Fiskus mag keine Luxuswagen

FAZ, 19.08.2018: 

Ein Steuerberater aus dem Gerichtsbezirk Berlin-Brandenburg dachte, er hätte einen klugen Einfall. Er kaufte sich einen Sportwagen für 213.000 Euro und wollte die dafür gezahlte Umsatzsteuer von seiner Steuerschuld abziehen. Doch weder das Finanzamt noch später das Finanzgericht Berlin-Brandenburg spielten mit. Beide stellten darauf ab, dass der Wagen dreimal so teuer war wie der durchschnittliche Gewinn des Steuerberaters in den vergangenen Jahren...

Das Beispiel des Steuerberaters ist kein Einzelfall. "Luxusanschaffungen sind dem Fiskus ein Dorn im Auge" warnt Matthias Schenkel, Geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH. Wagen der oberen Mittelklasse gehen in aller Regel in Ordnung. Teure Wagen, die sich von der Masse abheben, werden seit neustem aber stärker durchleuchtet...

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